In Antwort auf ume_12236345
Stimmt
echt die grenze für den zollwert soll auf 150 steigen, das ist ja super!!! endlich keine beschränkungen, denn es gibt in USA-onlineshops soo schöne und viel günstigere sachen. da freu ich mich!
also meine vorrednerin hat völlig recht, die zahlung via paypal ist super easy. man muss halt überlegen, ob sich der aufwand mit dem evtl. abholen beim zoll und die wahnsinns-mehrkosten lohnen, wenn es mehr als 22 sind.
ach ja, die versandkosten werden zum zollwert dazu gerechnet, also nicht nur der warenwert allein ist von relevanz, wenn ich das auf der zoll website richtig verstanden habe.
grüße
Habe mich geirrt...
... die verasndkosten spielen keine rolle bei einem geringfügigen warenwert,also 22,-.
"Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)
Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei.
Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird."
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f-0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_-zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html
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