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Forum / Fashion & Trends

Ware aus Usa über Ebay - HILFE

Letzte Nachricht: 12. Juli 2008 um 19:43
S
smilla_12876146
10.07.08 um 23:27

Hallo ihr lieben,
wieder mal ich hier
ich hab super schöne sachen entdeckt per ebay und wies der zufall eben so will sind die aus den USA.

Weiß jemand wie das läuft wenn ich die Tshirts ersteigere?
Müssen die verzollt werden ? wie teuer und wie zahle ich wenn ich per paypal überweise?
hab leider überhaupt keine ahnungt

danke im vorraus

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V
vanna_11919883
11.07.08 um 21:50

"Ware aus Usa über Ebay - HILFE"
Wenn die Sachen aus den USA den Gesamtwert von 22,- Euro nicht übersteigen, müssen sie nicht verzollt werden. Ab Dezember steigt der zollfreie Wert sogar auf 150,- Euro.

Wenn du einen Zollschein bekommst, dass du die Ware dort abholen sollst, kommen auf Kleidung 12% Zoll und 19% Steuern dazu. Also kommen noch 31% auf den reinen Warenwert dazu. Bei manchen Zöllen wird nicht nur der reine Warenwert gerechnet sondern der Gesamtwert der Sendung (mit Portokosten).

Manchmal kannst du die Zoll und Steuerabgaben direkt beim Postboten bezahlen oder wenn mit UPS versendet wird beim UPS Mann.

Eigentlich bezahlt man über ebay gekaufte Ware grundsätzlich per paypal. Auch viele Shops bieten diese Möglichkeit an.

Der ganze Vorgang ist ganz leicht. Du gehst nach dem Kauf auf Bezahlen per paypal. Wenn du noch nicht bei paypal angemeldet bist, wirst du zu dem Link für Neuanmeldungen weitergeleitet.

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U
ume_12236345
12.07.08 um 19:05

Stimmt
echt die grenze für den zollwert soll auf 150 steigen, das ist ja super!!! endlich keine beschränkungen, denn es gibt in USA-onlineshops soo schöne und viel günstigere sachen. da freu ich mich!

also meine vorrednerin hat völlig recht, die zahlung via paypal ist super easy. man muss halt überlegen, ob sich der aufwand mit dem evtl. abholen beim zoll und die wahnsinns-mehrkosten lohnen, wenn es mehr als 22 sind.
ach ja, die versandkosten werden zum zollwert dazu gerechnet, also nicht nur der warenwert allein ist von relevanz, wenn ich das auf der zoll website richtig verstanden habe.
grüße

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U
ume_12236345
12.07.08 um 19:36
In Antwort auf ume_12236345

Stimmt
echt die grenze für den zollwert soll auf 150 steigen, das ist ja super!!! endlich keine beschränkungen, denn es gibt in USA-onlineshops soo schöne und viel günstigere sachen. da freu ich mich!

also meine vorrednerin hat völlig recht, die zahlung via paypal ist super easy. man muss halt überlegen, ob sich der aufwand mit dem evtl. abholen beim zoll und die wahnsinns-mehrkosten lohnen, wenn es mehr als 22 sind.
ach ja, die versandkosten werden zum zollwert dazu gerechnet, also nicht nur der warenwert allein ist von relevanz, wenn ich das auf der zoll website richtig verstanden habe.
grüße

Habe mich geirrt...
... die verasndkosten spielen keine rolle bei einem geringfügigen warenwert,also 22,-.

"Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird."

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f-0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_-zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html

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U
ume_12236345
12.07.08 um 19:43
In Antwort auf ume_12236345

Habe mich geirrt...
... die verasndkosten spielen keine rolle bei einem geringfügigen warenwert,also 22,-.

"Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27 und 28 ZollbefreiungsVO)

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird."

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f-0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_-zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html

Ach wie kompliziert
habe mal in foren rumgelesen und das heist es versandkosten werden auch zugerechnet. naja ich beahcte immer die grenze incl. der versandkosten, sicher ist sicher.
jetzt ist aber genug mit zoll

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