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Forum / Fashion & Trends

Reklamation und Gewährleistung

Letzte Nachricht: 10. Januar 2013 um 23:20
E
edana_12932450
19.09.11 um 15:40

Hallo ihr Lieben,

hier mal eine Frage zur Gewährleistung bei Kleidung.

Ich studiere jetzt im zweiten Semester Jura muss aber ehrlich zugeben dass wir in diese Handelsrechtmaterie noch nicht so vertieft sind.


Ich habe vor 3 Wochen eine Strickjacke bei Vero Moda gekauft für 34,95 ... <-- recht teuer wie ich finde aber ok.

An der Seite hat sich so ein eingestrickter Bommel gelöst und ich wollte zurück und diese reklamieren.
Als ich hingegangen bin... natürlich ohne Beleg meinte die Verkäuferin sie bräuchte ja den Beleg.. selbst für eine Reklamation! was meiner Meinung nach... ( ich arbeite auch im Einzelhandel und bei uns geht das ) eigentlich nicht nötig ist.

Bin also zur Bank und hab den Kontoauszug mitgebracht.
Ich wollte die Jacke umtauschen also die alte dort lassen und am Liebsten wieder eine neue mitnehmen weil ich die so toll finde.

Nun kam aber noch eine zweite Verkäuferin dazu und meinte dass man das ja nähen könnte und sie mir weder den Kaufpreis zurück erstatten noch eine neue geben, da sie ja das Recht auf Nachbesserung hätten und die Jacke zum Schneider geben.

Ich dachte eigentlich man könnte als Reklamierender vom Kaufvertrag zurücktreten sofern man den Vertragspartner nicht in Umkosten stürzt, so habe ich es z.B in meinen Büchern gelesen.

Ich habe also zugestimmt dass sie die Jacke zum Schneider bringen und ich dafür dann nochmal dort hin muss....


Ist das so rechtens??? Weil selbst ich als angehender Jurist bin echt überfragt und auf der anderen Seite weiß ich gar nicht wie ich das dort durchsetzen soll, wenn die Verkäufer sich einfach weigern mir eine neue Jacke oder mir mein Geld zurück zu geben.

Soll ich nach dem Store Manager verlangen??


Vielleicht habt ihr ja schon ähnliche Erfahrungen gemacht ...
Das Erlebnis hat mich ehrlich gesagt ziemlich davon abgeschreckt erneut was bei Vero Moda zu kaufen.

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F
fatime_12733690
03.01.13 um 15:15

VERO MODA - NEPP?
Mir ist dasselbe passiert - wollte meine Ohren nicht trauen!! Kleinstadtfirma?? Ich bin nicht ganz sicher ob es rechtlich i.O. ist - es gibt da wohl ein Urteil aus München was die Nachbesserungsmöglichkeit des VK bestätigt -
ABER:
Dieses Verfahren ist ein höchst peinliches Verhalten den Kunden gegenüber - die Mitbewerber werden sich freuen. Für mich ist dieses miese Verhalten Grund genug dieses Label zu meiden!!!

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O
ostara_12499695
10.01.13 um 23:20


das ist tatsächlich so, der händler muss die ware nachbessern oder dir ersatz bieten, geld zurück gibt es meistens nur, wen beides nicht möglich ist. aber viele läden machen das natürlich aus kulanz dem kunden gegenüber einfacher und erstatten das geld oder stellen gutscheine aus oder tauschen es einfach gegen einen anderen artikel um. das mit dem kassenzetttel ist so ne sache. angenommen, die weste wäre mittlerweile auf 15 euro reduziert und du könntest nicht nachweisen, dass du sie für 34,95 gekauft hast, dann würdest du nur das zurückbekommen, was sie dann zum reklamationszeitpunkt kostet, weil ja niemand nachvollziehen kann, wieviel geld du bezahlt hast(da gehen auch keine kontoauszüge als "beweis", weil das steht ja nicht der artikel, sondern nur dass du was bei vero moda gekauft hast). vor allem bei läden, die nicht nur eigenmarken führen, ist das ja auch schwierig rauszufinden, ob es tatsächlihc dort gekauft wurde, wenn es überhaupt keinen nachweis gitb. das ist auch eine masche bei vielen betrügern, die sich so versuchen geld zu erschleichen, weswegen die meisten läden das ohne kassenbon dann so handhaben müssen. deswegen immer den kassenbon aufheben, der gilt genauso wie ein garantieschein

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