Verboten...
ist es gesetzlich nicht. Dem Ausfluss des 23 Abs. 1 StVO ist u.a. aber zu entnehmen, dass ein Fahrzeugführer "geeignetes Schuhwerk" tragen muss.
Der BGH hat in einem VRS-Urteil aus 1960/1970 irgendwann entschieden, dass "ein jemand, der bei der Fahrt falsches Schuhwerk trägt, zum Führen von Kfz ungeeignet ist". Dies ist das einzige diesbezügliche Urteil, dass der BGH ausgesprochen hat. Es ging hierbei um jemanden, der beim Führen eines Pkw Gummistiefel trug und insofern wider der StVO handelte.
(Näheres siehe Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage.)
Einen Verbotstatbestand sieht der Bußgeldkatalog im Übrigen nicht vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei Verursachen eines Unfalls oder ähnlichen Verkehrsereignisses derjenige, der High Heels, Flipflops, Plateaus oder Wolkenbuffalos trägt, durch die Polizei notiert wird oder durch den Unfallgegner auf jeden Fall notiert werden sollte, damit die schadensregelnde Versicherung über dies Kenntnis erhält.
Im ärgsten Fall erlischt der Versicherungsschutz lt. AGB.
Fazit:
Flipflops, Absätze und ähnliche Schuhe sind nichts zum Fahren. Nicht, weil man Dir das Fahren damit nicht zutraut, sondern weil Du die Sicherheit des Straßenverkehrs damit abstrakt gefährdest.
Gruß
Mirko