In Antwort auf yarden_12562881
Verboten...
ist es gesetzlich nicht. Dem Ausfluss des 23 Abs. 1 StVO ist u.a. aber zu entnehmen, dass ein Fahrzeugführer "geeignetes Schuhwerk" tragen muss.
Der BGH hat in einem VRS-Urteil aus 1960/1970 irgendwann entschieden, dass "ein jemand, der bei der Fahrt falsches Schuhwerk trägt, zum Führen von Kfz ungeeignet ist". Dies ist das einzige diesbezügliche Urteil, dass der BGH ausgesprochen hat. Es ging hierbei um jemanden, der beim Führen eines Pkw Gummistiefel trug und insofern wider der StVO handelte.
(Näheres siehe Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage.)
Einen Verbotstatbestand sieht der Bußgeldkatalog im Übrigen nicht vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass bei Verursachen eines Unfalls oder ähnlichen Verkehrsereignisses derjenige, der High Heels, Flipflops, Plateaus oder Wolkenbuffalos trägt, durch die Polizei notiert wird oder durch den Unfallgegner auf jeden Fall notiert werden sollte, damit die schadensregelnde Versicherung über dies Kenntnis erhält.
Im ärgsten Fall erlischt der Versicherungsschutz lt. AGB.
Fazit:
Flipflops, Absätze und ähnliche Schuhe sind nichts zum Fahren. Nicht, weil man Dir das Fahren damit nicht zutraut, sondern weil Du die Sicherheit des Straßenverkehrs damit abstrakt gefährdest.
Gruß
Mirko
Versicherungschutz bei Flip Flops
Eine allgemeingültige Antwort kann man in solchen Fällen nie geben. Man kann aber (mal ganz grob) sagen, dass das Tragen von Flip Flops kausal für den Unfall gewesen sein muss, damit die Versicherung nichts zahlt. Kann z.B. der Fall sein, wenn das Bremsen ausschlaggebend für den Unfall war (Jemand mit festen Schuhen hätte kräftiger bremsen können, Unfall wäre nicht oder weniger schlimm gewesen, jemand mit Flip Flops hatte nicht genug Halt, daher nicht fest genug bremsen können und es hat deshalb gekracht.) Heisst im Umkehrschluss: Wenn keine Kausalität gegeben ist, muss die Versicherung trotz Flip Flops zahlen. (z.B.: Du fährst, einer übersieht dich beim Spurwechsel und es kracht, ohne dass du irgendwie hättest eingreifen können, egal was für Schuhe du getragen hast)
Allerdings: Passiert ein Unfall, an dem du keine, oder die geringere Schuld hast, und am Fuß verletzt wirst (was bei Flip Flops sicher der Fall wäre), dann kannst du ganz sicher von einer Kürzung deines Schmerzensgeldes ausgehen (Hättest du festere Schuhe getragen, wäre dein Fuß bei dem Unfall nicht so schlimm verletzt worden, da kann der Unfallschuldige nichts für). So eine Kürzung passiert aber auch z.B., wenn man ohne Helm Roller etc. fährt, oder im Auto nicht angeschnallt war...usw.
Für alle Fragen zum Versicherungsschutz kann man aber kaum eine allgemeingültige Beurteilung abgeben. Das entscheidet sich wirklich individuell von Fall zu Fall. Wollte nur eine grobe Richtung zeigen, wie's geregelt wird.
Denk an deine eigene Gesundheit, trag lieber feste Schuhe als nachher einen dauerhaften Gesundheitsschaden zu haben. Viele Grüße
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