Schwierig
Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, gilt für ihn das Fernabsatzgesetz.
Händler ist man, wenn man Ware einkauft, um sie weiter zu verkaufen. Es wissen also viele Ebay-Verkäufer gar nicht, dass sie bereits gewerblich tätig sind.
Laut Fernabsatzgesetz steht die Käufer bei online-Geschäften eine 14-tägige Rückgabefrist zu. In dieser Zeit kann er die Ware zurückgeben und das Geld inkl. Versandkosten zurückerstattet bekommen. Dies gilt seit kurzem auch für online-Auktionen!!
Der Verkäufer kann in seinen AGBs aber die Rückerstattung der Versandkosten bei einem Warenwert unter 40 Euro ausschließen.
Voraussetzung ist, dass die Ware im original Zustand ist. Der Verkäufer muss allerdings eine Prüfung der Ware zulassen, wie sie in einem Geschäft möglich gewesen wäre. Sollte eine "verschlechterung" der Ware eingetreten sein, ist der Verkäufer berechtigt, nur einen teil des Geldes zurück zu erstatten.
Software und Unterwäsche sind von diesem Rückgaberecht meist ausgeschlossen.
Du siehst, so einfach ist das bei Ebay auch nicht.
Und nicht jeder, der bei Ebay verkauft, kennt die rechtlichen Grundlagen überhaupt.
Wenn es ein privater Verkäufer ist, kannst Du nichts zurückgeben.
LG leckschmeck
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