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Forum / Fashion & Trends

Darf man im Kaufhäusern Fotos machen??

Letzte Nachricht: 4. September 2008 um 15:44
C
chava_11881775
04.09.08 um 10:32

Ich habe gestern beim Einkaufen in einem Modegeschäft 2 Mädels gesehen, so ca. 14-15 die haben Klamotten anprobiert und sich dabei fotografiert..

Ich fand das sehr lustig die hatten auch richtig Spass dabei.

Ich hab mich nur gefragt ob man das überhaupt darf?? Es war keine Verkäuferin in Sicht daher wurde auch nichts gesagt aber die Kunden haben schon sehr komisch geguckt und getuschelt. Das kann doch wohl nicht wahr sein, die Jugend...Bla bla bla man kennt das ja von dem mit 60er..

In einigen Möbelhäusern darf man z.B. nicht fotografieren was ich total doof finde

lg



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E
eddie_11981593
04.09.08 um 13:16

Hausordnung
Das kommt auf die Hausordnung an, da musst du reinschauen (oder nachfragen), wenn nirgendwo Schilder stehen und du es 100%ig wissen willst.

Wenn du auf ner öffentlichen Straße Fotos machst, musst du eigentlich auch jede Person, die mit auf dem Foto drauf und gut zu erkennen ist, fragen, ob sie damit einverstanden ist.

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petter_11866224
04.09.08 um 15:41
In Antwort auf eddie_11981593

Hausordnung
Das kommt auf die Hausordnung an, da musst du reinschauen (oder nachfragen), wenn nirgendwo Schilder stehen und du es 100%ig wissen willst.

Wenn du auf ner öffentlichen Straße Fotos machst, musst du eigentlich auch jede Person, die mit auf dem Foto drauf und gut zu erkennen ist, fragen, ob sie damit einverstanden ist.

Erlaubnis öffentlich nicht immer notwendig
> Wenn du auf ner öffentlichen Straße Fotos
> machst, musst du eigentlich auch jede Person,
> die mit auf dem Foto drauf und gut zu erkennen
> ist, fragen, ob sie damit einverstanden ist.

Nicht ganz:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
(ein Gummiparagraph, wegen dem "berechtigten Interesse")

Auf einem Firmengelände gilt auf jeden Fall vorrangig die Hausordnung.

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petter_11866224
04.09.08 um 15:44
In Antwort auf petter_11866224

Erlaubnis öffentlich nicht immer notwendig
> Wenn du auf ner öffentlichen Straße Fotos
> machst, musst du eigentlich auch jede Person,
> die mit auf dem Foto drauf und gut zu erkennen
> ist, fragen, ob sie damit einverstanden ist.

Nicht ganz:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html
(ein Gummiparagraph, wegen dem "berechtigten Interesse")

Auf einem Firmengelände gilt auf jeden Fall vorrangig die Hausordnung.

Nachtrag
Das gilt für *veröffentlichte* Fotos. Wie das für rein private Nutzung aussieht... keine Ahnung. Vermutlich laxer.

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