In Antwort auf dzanan_11906015
Hmm
Schwer zu sagen. Ich persönlich fänds jetzt nicht schlimm, da ja die entscheidenden Stellen bedeckt sind. Ist eben ein Grenzfall und sicherlich für zart beseitete Personen kann das schon anstößig sein.
Ich weiß allerdings nicht ob Du mit dieser erotisch-kindliche Spielart des Kostümierens schon in den Exhibitionismus abgleitest.
Ich konnte es selber auch nicht glauben, ...
... aber Exhibitionismus ist ein Straftatbestand, den nur Männer erfüllen können. Insofern läuft sie da nicht Gefahr.
Sie könnte aber wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt werden. Aber: Wenn sie bspw. einen Mantel trägt, mit dem sie bis zur Photolocation bedeckt ist und sich erst vor Ort knipsen lässt, dann könnte die Kunstfreiheit greifen. Soll heißen: Die möglichen Passanten werden das als Kunstaktion begreifen. Meine Partnerin wies mich gerade darauf hin, dass es natürlich problematisch sein könnte, wenn jemand mit Kindern vorbeikommt. Und pubertierende Jugendliche könnten auch ... gewisse Reaktionen zeigen, mit denen sie umgehen können sollte.
LG
Madinside
Gefällt mir